Der Bericht über die öffentlichen Finanzen Österreichs (Jahresbericht) wird auf Grundlage des gesetzlichen Auftrags gemäß § 1 Abs. 1 Z 6 Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 erstellt (Publikationszeitpunkt jährlich Mitte Dezember). Er gibt einen Gesamtüberblick über die öffentlichen Finanzen (u. a. Ausrichtung der öffentlichen Haushalte sowie des Schuldenmanagements der Republik Österreich, gesamtstaatliche und subsektorale Budget- und Schuldenentwicklung, strukturelle Maßnahmen und Reformprojekte), der dem föderalen Staatsaufbau Rechnung trägt und alle öffentlichen Haushalte in Österreich einschließt. Er stützt sich auf eigene Fiskalprognosen für die Jahre t und t+4 (ab Dezember 2021). Zudem wird die Einhaltung von EU-weiten und nationalen Fiskalregeln in Österreich gemäß Regelwerk der EU und gemäß Österreichischem Stabilitätspakt (ÖStP) 2012 überprüft. Der Bericht wird einschließlich budgetpolitischer Empfehlungen an den Bundesminister für Finanzen sowie an den Nationalrat übermittelt und im Budgetausschuss des Parlaments diskutiert.
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