Glossar

Finanzschuld

Auslandsverschuldung:
Verschuldung in heimischer Währung und in Fremdwährungen gegenüber ausländischen Gläubigern.

Bereinigte Finanzschuld:
Finanzschuld des Bundes nach Abzug von im eigenen Besitz befindlichen Bundesschuldkategorien (Bundesanleihen, Bundesschatzscheine).

Bewertungsänderungen:
Auf Wechselkursänderungen zurückzuführende Unterschiede der Eurogegenwerte der Fremdwährungsschuld. Kursgewinne (Verminderung der Eurogegenwerte) entstehen durch Abwertung, Kursverluste (Erhöhung der Eurogegenwerte) durch Aufwertung der jeweiligen Fremdwährung gegenüber dem Euro. Bewertungsdifferenzen ergeben sich für die während des Jahres unverändert gebliebenen Fremdwährungsbeträge, aus der Differenz zwischen den Kursen zum Jahresende des Berichtsjahres und des Vorjahres. Bei den im Laufe des Jahres aufgenommenen Schuldtiteln kommen Bewertungsdifferenzen durch die Differenz zwischen dem Kurs am Tag der Umrechnung in Euro und dem Jahresendkurs zustande, für die während des Jahres getilgten Teilbeträge durch die Differenz zwischen dem Jahresendkurs des Vorjahrs und dem Tilgungskurs.

Bruttozunahme der Finanzschuld:
Neuaufnahmen von Schuldtiteln einschließlich Konversionsaufnahmen und Kursverluste.

Cashflow-at-Risk:
Das Cashflow-at-Risk ist eine statistische Risikokennzahl, die angibt, wie stark die Zinskosten der Verschuldung aufgrund der Volatilität von Zins- und Währungsmärkten in einem bestimmten Zeitraum mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit maximal ansteigen können. Dieser Risikoabschätzung liegen meist Annahmen bezüglich der zukünftigen Defizite und der Struktur der zukünftigen Mittelaufnahme zugrunde. Für die Schwankungsintensität der Preise (Zinssätze und Wechselkurse) wird auf historische Volatilitäten zurückgegriffen.

Duration (Macaulay, Modified, Effective):
Die Macaulay Duration bezeichnet die barwertgewichtete, durchschnittliche Zeitdauer der Kapitalbindung von Schuldverschreibungen. Im Gegensatz zur Restlaufzeit werden beim Konzept der Duration auch die Zinszahlungsströme berücksichtigt. Die Modified Duration wird von der Macaulay Duration abgeleitet und stellt ein Risikomaß dar, mit dem die Sensitivität von Schuldverschreibungen oder Portfolios auf Zinssatzveränderungen geschätzt werden kann. Da die Modified Duration bei Transaktionen mit eingebetteten Kündigungsoptionen keine exakten Ergebnisse liefert, wird im Berichtswesen der OeBFA über die direkte Berechnung der Sensitivitäten des Portfolios auf die Effective Duration rückgeschlossen.

Effektivverzinsung:
Der effektive Jahreszinssatz beziffert die jährlichen und auf die nominale Kredithöhe bezogenen Kosten der Verschuldung. Der effektive Jahreszinssatz gibt die Gesamtkosten der Verschuldung in Prozent pro Jahr an und wird im Wesentlichen vom Nominalzinssatz, dem Emissionskurs (Disagio, Agio) und der Tilgung bestimmt. Die einzelnen Effektivzinssätze werden mit dem aushaftenden Volumen der bereinigten Finanzschuld gewichtet.

Eigenbesitz des Bundes (Bundesanleihen und Bundesschatzscheine):
Der Bund behält sich bei jeder Bundesanleiheemission eine Eigenquote von 10% zurück. Auch werden eigene Bundesanleihen am Sekundärmarkt zur Vermeidung von Refinanzierungsspitzen erworben. Außerdem wird das emittierte Volumen der „Bundesschätze“ (Inhaberwertpapiere für Privatanleger) bis zum Erwerb im Eigenbesitz des Bundes verbucht.

Euroschuld:
Auf Euro lautende Finanzschulden des Bundes gegenüber inländischen und ausländischen Gläubigern.

Finanzierungssaldo:
Veränderung der finanziellen Forderungen abzüglich der Veränderung der finanziellen Verbindlichkeiten.

Finanzschuld:
Nicht fällige Verbindlichkeiten des Bundes laut § 65a Bundeshaushaltsgesetz 1986 i. d. g. F. zuzüglich der Verbindlichkeiten und abzüglich der Forderungen aus Währungstauschverträgen (Finanzschuld im engeren Sinn einschließlich Cross-Currency-Swaps). Zieht man davon jene Schuldtitel des Bundes ab, die sich im eigenen Besitz befinden, so ergibt sich der bereinigte Schuldenstand.

Finanzschuld im engeren Sinn:
Finanzschuld des Bundes ohne Berücksichtigung der Währungstauschverträge im Sinne des § 65 des Bundeshaushaltsgesetzes 1986 i. d. g. F.

Fremdwährungsschuld:
Finanzschulden des Bundes in fremden Währungen gegenüber inländischen und ausländischen Gläubigern. Seit Beginn der Währungsunion am 1. Jänner 1999 auf Nicht-Euro lautende Finanzschulden. Die Umrechnung in Euro erfolgt zu Devisenmittelkursen.

Konversion:
Umwandlung eines Schuldtitels, wobei Ausstattungsmerkmale (Zinssatz, Tilgung, Laufzeit) oder die Verschuldungsform geändert werden.

Nettodefizit:
Überhang der Ausgaben über die Einnahmen des Allgemeinen Haushalts laut Bundesfinanzgesetz bzw. Bundesrechnungsabschluss.

Neuverschuldung (Nettoveränderung der Finanzschuld):
Bruttozunahme der Verschuldung abzüglich Tilgungen einschließlich Konversionstilgungen und Kursgewinne.

Nicht titrierte Finanzschuld:
Verschuldung in Form von Direktkrediten und Darlehen.

Nominalverzinsung:
Jener Zinssatz, der sich auf den Nennbetrag der Verbindlichkeit bezieht (Kupon). Die Nominalverzinsung der Finanzschuld ergibt sich aus den gewichteten Nominalzinssätzen der aushaftenden Verbindlichkeiten des Bundes.

Pensionsgeschäfte:
Befristete Übertragung von Wertpapieren des Pensionsgebers an den Pensionsnehmer. Der Pensionsgeber erhält für die Dauer des Pensionsgeschäfts Liquidität im Wert der Anleihe, während der Pensionsnehmer im Gegenzug eine mit dem Wertpapier abgesicherte Veranlagung zu Geldmarktkonditionen tätigt. Im Falle unechter Pensionsgeschäfte ist laut § 50 BWG der Pensionsnehmer berechtigt, aber nicht gezwungen, die Vermögensgegenstände zurück zu übertragen. Unechte Pensionsgeschäfte sind in der Bilanz des Pensionsnehmers auszuweisen.

Primärsaldo:
Budgeteinnahmen abzüglich Budgetausgaben ohne Zinszahlungen.

Rechtsträgerfinanzierungen:
Kreditoperationen im Namen des Bundes für sonstige Rechtsträger, an denen der Bund mehrheitlich beteiligt ist oder für deren Kreditoperationen der Bund die Haftung als Bürge und Zahler übernommen hat (§ 81 BHG i.d.g.F.). Kreditoperationen für sonstige Rechtsträger gelten nicht als Finanzschulden gemäß Bundeshaushaltsgesetz. Bei den öffentlichen Schulden im Sinne von Maastricht sind allerdings Rechtsträgerfinanzierungen des Bundes hinzuzuzählen (Eurostat-Feststellung vom Jänner 2003).

Restlaufzeit:
Zeitraum vom Beobachtungszeitpunkt bis zur Endfälligkeit der Verbindlichkeit. Die durchschnittliche Restlaufzeit ergibt sich aus der mit dem aushaftenden Kapital gewichteten mittleren Restlaufzeit der Verbindlichkeiten.

Schuldformen des Bundes in Fremdwährungen:
Anleihen: Fremdwährungsanleihen der Republik Österreich.
Kredite und Darlehen: Direktkredite und Darlehen in- und ausländischer Banken in Fremdwährung.
Schuldverschreibungen: Privatplatzierungen der Republik Österreich in Fremdwährung, wobei auf öffentliche Ankündigung und Zeichnungsaufforderung des Publikums verzichtet wird, sowie Emissionen mit einem Emissionsvolumen bis zu 500 Mio EUR.

Schuldformen des Bundes in heimischer Währung:
Anleihen: Im Auktionsverfahren oder im Wege eines Bankenkonsortiums emittierte Euroanleihen (Einmalemissionen) der Republik Österreich mit fixer Verzinsung und mittel- bis langfristigen Laufzeiten.
Bankendarlehen: Direktkredite und Darlehen von Banken.
Bundesobligationen: Von der Republik Österreich mit der Bezeichnung "Bundesobligationen" begebene Einmalemissionen (i. Allg. Privatplatzierungen) sowie Emissionen mit einem Emissionsvolumen bis zu 500 Mio EUR.
Bundesschatzscheine: Vorwiegend kurzfristige Schuldverschreibungen des Bundes mit fixer Verzinsung, die zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt oder direkt in die Portefeuilles der Banken übernommen werden und für die zum Teil Konversionsvereinbarungen bestehen.
Sonstige Kredite: Kredite und Darlehen von Gebietskörperschaften und Parafisci.
Versicherungsdarlehen: Darlehen der Vertragsversicherungen an den Bund.

Titrierte Finanzschuld:
Verschuldung, die vom Inhaber formlos übertragen werden kann (Bundesanleihen, Bundesobligationen, Bundesschatzscheine und Schuldverschreibungen).

Value-at-Risk:
Während beim Cashflow-at-Risk eine Flussgröße analysiert wird, zielt das Value-at-Risk auf die Risikoabschätzung einer Bestandsgröße ab. Value-at-Risk zeigt das Verlustpotenzial für das Portfolio (mögliche Marktwerterhöhungen der Verschuldung). Dabei wird – mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit und über einen bestimmten Zeithorizont – abgeschätzt, wie stark sich der Wert eines Portfolios maximal ändern kann.

Währungstauschverträge (Cross-Currency-Swaps und/oder Zinsswaps):
Verträge, in denen die Vertragspartner vereinbaren, jeweils die Verpflichtungen (Zinsen- und/oder Tilgungszahlungen) aus Kreditaufnahmen der anderen Partei zu übernehmen. Die aufgrund der Marktstellung erzielten Vorteile für die Vertragspartner werden je nach Bonität und Verhandlungsgeschick aufgeteilt.

Zinsfixierungszeitraum:
Der Zinsfixierungszeitraum ist als die Cashflow-gewichtete Restlaufzeit aller fixierter Cashflows definiert, wobei bei variablen Positionen der volle Nominalbetrag am nächsten, bereits fixierten Kupon-Zahltag berücksichtigt wird. Bei Kündigungsrechten wird vom Nutzen dieser Rechte ausgegangen.

Ausgewählte Fiskalindikatoren und makroökonomische Kenngrößen

Budgetsensitivität:
Auswirkung von Konjunkturschwankungen auf die Einnahmen und Ausgaben des Staates. Liegt etwa die gesamtwirtschaftliche Aktivität um 1% unter dem langfristigen Trend (negative Outputlücke), resultieren im Fall Österreichs durchschnittlich Steuermindereinnahmen und arbeitsmarktbedingte Mehrausgaben in Summe von rund 0,5% des BIP

Einmalmaßnahmen:
Einmalige und sonstige auf maximal drei Jahre befristete Maßnahmen, die zu keiner nachhaltigen Veränderung der Fiskalposition führen. Beispiele für defizitsenkende Einmalmaßnahmen sind Einnahmen aus dem Verkauf von nichtfinanziellen Vermögenswerten wie z. B. Mobilfunklizenzen, infolge von Steueramnestie oder Übertragung von Pensionskassenvermögen (gegen Übernahme der zukünftigen Pensionsleistungen). Ausgaben zur Stabilisierung der Finanzmärkte („Bankenpakete“) oder kurzfristige Notfallausgaben (z. B. infolge von Naturkatastrophen, Militäreinsätzen oder Gerichtsurteilen) erhöhen das Defizit einmalig bzw. temporär.

Finanzierungssaldo laut Maastricht bzw. ESVG 2010:
Veränderung der Verbindlichkeiten und Forderungen innerhalb eines bestimmten Beobachtungszeitraums (z. B. Fiskaljahr). Ein negativer Finanzierungssaldo (Defizit) bedeutet, dass sich das Nettofinanzvermögen des Staates innerhalb des Beobachtungszeitraums reduziert hat. Laut ESVG 2010 erfolgt die Verbuchung der Transaktionen grundsätzlich nach dem „Accrual-Prinzip“, d. h. nach dem Zeitpunkt der Entstehung einer Forderung bzw. einer Verbindlichkeit. Im Gegensatz zum administrativen Defizit führt weder die Deckung von Ausgaben durch den Abbau von Finanzaktiva (Veräußerung von Beteiligungen etc.) sowie Rücklagenentnahmen zu einem geringeren Defizit im Sinne von Maastricht bzw. ESVG 2010, noch steigt das Defizit durch budgetäre Ausgaben an, die dazu verwendet werden, das Finanzvermögen zu erhöhen (z. B. Darlehensvergaben).

Outputlücke:
Abweichung der tatsächlichen Produktion einer Volkswirtschaft (BIP) von ihrem Potenzialoutput, ausgedrückt in Prozent des Potenzialoutputs. Eine positive Output-Lücke (Überauslastung der Produktionsfaktoren) kann auf eine Überhitzung der Wirtschaft und einen bevorstehenden Anstieg der Inflation hinweisen, während eine negative Outputlücke (Unterauslastung der Produktionsfaktoren) freie Kapazitäten und einen Inflationsrückgang signalisiert. Die Robustheit der analytischen Kenngröße „Outputlücke“ hängt – neben methodologischen Fragen der Berechnung – stark von der Prognosegüte der den Berechnungen zugrunde gelegten Makrodaten ab.

Potenzialoutput:
Jenes Outputniveau, das bei einer durchschnittlichen Kapazitätsauslastung ohne Inflationsdruck erzielt werden kann. Der Potenzialoutput besteht aus den Trendkomponenten „Arbeit“, „Kapital“ und „Totale Faktorproduktivität“, deren Schätzung durch Zerlegung des BIP in einen Trend und eine konjunkturelle Komponente erfolgt. Die EK berechnet den Potenzialoutput auf Basis einer Cobb-Douglas-Produktionsfunktion.

Schuldaufnahmen staatsnaher Unternehmen im Sinne des ESVG 2010
Schulden von staatnahen Unternehmen werden – unabhängig von deren rechtlicher Konstruktion – als Staatsschulden gewertet, wenn sich der Staat zur Bedienung der Schulden (Zinsen und Tilgung) verpflichtete oder für Schulden von Unternehmen haftet und solche Haftungen wiederholt in Anspruch genommen werden bzw. künftige Inanspruchnahmen sehr wahrscheinlich sind. In solchen Fällen wird die Schuldenaufnahme durch ein Unternehmen unmittelbar als Schuldenaufnahme des Staates verbucht.

Struktureller Budgetsaldo:
Zyklisch bereinigter Budgetsaldo ohne Anrechnung einmaliger und sonstiger befristeter Maßnahmen.

Verschuldung im Sinne von Maastricht:
Der Verschuldungsbegriff entspricht im Wesentlichen jenem der nationalen Finanzstatistiken der Gebietskörperschaften (Bruttokonzept , Nominalwertkonzept, Stichtagsbetrachtung zum Jahresende) und umfasst Darlehen von Finanzintermediären, auf den Finanzmärkten direkt aufgenommene Schuldtitel und derivative Finanztransaktionen (Cross-Currency-Swaps und Forward-Rate-Agreements). Nicht einzubeziehen sind Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (kurz- und langfristige Handelskredite), Anzahlungen auf begonnene oder bestellte Arbeiten sowie schwebende Posten (Erläge). Differenzen zu den administrativen Informationen ergeben sich vor allem durch die abweichende Sektorabgrenzung, die den ESVG 2010-Vorgaben folgt, und durch die Konsolidierung von innersektoralen Verpflichtungen.

Zyklisch bereinigter Budgetsaldo:
Finanzierungssaldo, der um den automatischen konjunkturellen Einfluss auf das Budget (Wirkung der „automatischen Stabilisatoren“) bereinigt wird, indem die zyklische Budgetkomponente vom Finanzierungssaldo abgezogen wird. Zur Berechnung der zyklischen Budgetkomponente wird die Outputlücke, die die aktuelle Position einer Volkswirtschaft im Konjunkturzyklus widerspiegelt, mit der Budgetsensitivität multipliziert.

Internationale Finanzhilfemechanismen

Bilaterale Kredite zwischen EU-Mitgliedstaaten:
Finanzhilfen zwischen EU-Mitgliedstaaten, die auch den Schuldenstand des Kreditgebers erhöhen, sofern die Darlehensvergaben durch Schuldaufnahmen finanziert werden. Die Darlehensvergabe stellt eine finanzielle Transaktion dar, die keine Auswirkung auf den Finanzierungssaldo hat. Den Zinszahlungen durch die Schuldaufnahme stehen Zinseinnahmen durch Darlehensforderungen gegenüber.

European Financial Stability Facility (EFSF):
Gesellschaft, die bei Bedarf zur Kreditvergabe an Länder des Euroraums Anleihen emittieren kann, für die die Euroraum-Länder anteilsmäßig haften. Da diese Zweckgesellschaft keine eigene institutionelle Einheit im Sinne des ESVG 95 darstellt, werden ihre Schulden bzw. Zahlungsströme den Mitgliedstaaten zugerechnet („Re-Routing“). Seit Mitte 2013 dürfen keine neuen Hilfsprogramme über die EFSF initiiert, sondern nur noch die derzeit laufenden Finanzhilfen fortgesetzt werden.

European Financial Stabilisation Mechanism (EFSM):
Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus. Verordnung, durch die die Europäische Kommission im Auftrag der EU Mittel in Höhe von bis zu 60 Mrd EUR aufnehmen und diese als Kredite an EU-Mitgliedstaaten vergeben kann. Diese Direktkredite der EK haben keine Auswirkungen auf nationale Fiskalindikatoren (Schuldenstand, Finanzierungssaldo). Der Fortbestand der EFSM ist an das Vorliegen von außergewöhnlichen Ereignissen geknüpft, deren Existenz regelmäßig durch die Europäische Kommission zu überprüfen ist.

European Stabilisation Mechanism (ESM):
Permanenter Rettungsschirm seit Oktober 2012, der über eine internationale Organisation nach dem Völkerrecht unter strengen Vorgaben Finanzhilfen an Euroländer mit Zahlungsschwierigkeiten gewährt und seit diesem Zeitpunkt sukzessive die Aufgaben der EFSF übernahm. Der ESM umfasst ein verfügbares Kreditvolumen von 500 Mrd EUR und besteht aus 80,2 Mrd EUR Bareinlage und 621,7 Mrd EUR Rufkapital. Österreich musste entsprechend seinem Anteil von 2,8% am Rettungsfonds insgesamt 2,2 Mrd EUR in Form saldoneutraler Eigenkapitalzuführungen zahlen (der Anteil am Rufkapital beträgt 17,3 Mrd EUR). Da diese Kapitaltransfers über Fremdmittel finanziert werden mussten, erhöhte sich der nationale Schuldenstand.

Rentenmarkt

Einmalemission:
Ausgabe eines bestimmten Nominalbetrags gleichartig ausgestatteter Rentenwerte, die während einer bestimmten Frist (Zeichnungsfrist) gleichzeitig zum Ersterwerb angeboten werden (Anleihen und Bundesobligationen).

Mengentender:
Auktionsverfahren mit fixem Zinssatz, bei dem die Zuteilung nach der Höhe der gebotenen Volumina der Banken erfolgt.

Kurstender:
Emissionsverfahren bei dem die Ausstattungsmerkmale Nominalverzinsung und Laufzeit der Emission festgelegt werden und die Zuteilung aufgrund der Kursangebote der Auktionsteilnehmer bestimmt wird. Der Zuteilungssatz bzw. -preis der individuellen Bietung erfolgt nach dem amerikanischen Zuteilungsverfahren (vorrangige angewandte Emissionstechnik des Bundes).

Zins- bzw. Renditentender:
Emissionsverfahren bei dem die Ausstattungsmerkmale der Emission (Kurs, Nominalverzinsung) und die Zuteilung aufgrund der Renditeangebote der Teilnehmer bestimmt werden. Die Emissionstechnik bei Bundesanleihen in EUR erfolgt – wie auch das EZB-Tenderverfahren – nach dem amerikanischen Zuteilungsverfahren, bei dem der Zuteilungssatz bzw. -preis der individuellen Bietung entspricht.

Verzinsung

EONIA:
Euro OverNight Index Average (Durchschnitt für Taggeldsatz zwischen den Banken).

EURIBOR:
Euro Interbank Offered Rate (Durchschnitt für Geldmarktsatz bis 12 Monate zwischen den Banken für Euro-Währungen).

Geldmarktorientierte Verzinsung:
Als Referenzzinssatz wird ein Geldmarktzinssatz (z. B. Drei-Monats-EURIBOR) vereinbart. Die Zinskondition der Verbindlichkeit entspricht sodann dem Referenzzinssatz mit oder ohne Aufschlag bzw. Abschlag.

LIBOR:
London Interbank Offered Rate (täglich festgelegter Referenzzinssatz im Interbankengeschäft im Regelfall für Nicht-Euro-Währungen).

OIS:
Overnight-Index-Swap (Zinsderivat, bei dem ein Festzins gegen einen (variablen) Overnight-Referenzzins getauscht wird).

Primärmarktorientierte Verzinsung:
Als Referenzzinssatz wird eine Emissionsrendite gewählt.

Sekundärmarktorientierte Verzinsung:
Als Referenzzinssatz wird eine Sekundärmarktrendite gewählt.

Sprungfixe Verzinsung:
Zinsanpassung bei Überschreiten der vertraglich festgelegten Schwankungsbreite des Referenzzinssatzes (i. a. der Sekundärmarktrendite).

Euroraum-Aggregate

Euro-11    =  Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien (seit 1.1.1999)
Euro-12    =  Euro-11-Länder inklusive Griechenland (seit 1.1.2001)
Euro-13    =  Euro-12-Länder inklusive Slowenien (seit 1.1.2007)

Euro-15    =  Euro-13-Länder inklusive Malta und Zypern (seit 1.1.2008)
Euro-16    =  Euro-15-Länder inklusive Slowakei (seit 1.1.2009)
Euro-17    =  Euro-16-Länder inklusive Estland (seit 1.1.2011)
Euro-18    =  Euro-17-Länder inklusive Lettland (seit 1.1.2014)
Euro-19    =  Euro-18-Länder inklusive Litauen (seit 1.1.2015)
Euro-20    =  Euro-19-Länder inklusive Kroatione (seit 1.1.2023)

Zeichenerklärung

"–": Zahlenwert ist null bzw. Eintragung ist definitorisch unmöglich.
".": Zahlenwert nicht ermittelbar.
"0" oder "0,0": Zahlenwert ist kleiner als die Hälfte der letzten angegebenen Dezimalstelle.