Aufgaben

Die Aufgaben des Fiskalrates werden durch das Fiskalrat- und Produktivitätsratgesetz 2021 (BGBl. 226/I/2021) festgelegt. Das Aufgabenspektrum spiegelt die Weiterentwicklung des fiskalpolitischen Rahmens der EU seit Inkrafttreten des Stabilitäts- und Wachstumspaktes im Jahr 1997 wider, um die Fiskalpolitiken der Mitgliedstaaten besser zu koordinieren und Fiskaldisziplin mithilfe unabhängiger nationaler Einrichtungen („Independent Fiscal Institutions – IFIs“) zu überwachen, und umfasst:

  • Einschätzung der finanzpolitischen Lage mit Vorschau
  • Analyse der volkswirtschaftlichen Auswirkungen der Staatsverschuldung
  • Analyse der Nachhaltigkeit und Qualität der Budgetpolitik
  • Jährliche Berichterstattung über Analysen und Untersuchungsergebnisse an den Nationalrat
  • Abgabe von schriftlichen Empfehlungen zur Fiskalpolitik und mittelfristigen Budgetausrichtung
  • Zeitnahe Beobachtung der Einhaltung der nationalen und EU-Fiskalregeln
  • Mitwirkung bei der öffentlichen Meinungsbildung
  • Regelmäßige Evaluierung der Makro- und Fiskalprognosen heimischer Institutionen
  • Aktive Teilnahme an nationalen und internationalen Foren

Die Aktivitäten des Fiskalrates und des Büros werden in einem jährlichen Tätigkeitsbericht zusammengefasst.