Studien im Auftrag des Fiskalrates

Studien zu wirtschaftspolitisch relevanten Spezialthemen der Fiskalpolitik werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Büros im Auftrag des Fiskalrates, aber im Namen und in Verantwortung der Autorinnen und Autoren des Büros erstellt. Diese Auftragsstudien werden im Fiskalrat vorgestellt und diskutiert. Mit dem Fiskalrat akkordierte Ergebnisse und Schlussfolgerungen fließen in die wirtschaftspolitischen Empfehlungen des Fiskalrates ein.

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